Wahl des KFZ-Sachverständigen
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung bzw. zur Ermittlung des Schadensersatzanspruchs zu bestellen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn durch die Versicherung des Unfallverursachers bereits ein KFZ-Sachverständiger beauftragt wurde. Sie sind nicht verpflichtet, dieses beauftragte Gutachten zu akzeptieren. Grundsätzlich muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten tragen.