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Oldtimer-Gutachten

Oldtimer sind unsere Leidenschaft

In den richtigen Händen

Fahrzeugbewertung von Oldtimern durch professionellen Classic Data Partner

Vor allem auch für die professionelle Bewertung von klassischen Fahrzeugen ist das Sachverständigenbüro Müller & Klein als zertifizierter Classic Data Partner Ihr kompetenter Kfz-Sachverständiger in Gummersbach-Bergneustadt. Classic Data gilt als Marktführer auf dem Gebiet der Oldtimer-Bewertung in Deutschland.

Der Oldtimer-Markt unterliegt einem ständigen Wandel. Die Kenntnis über den aktuellen Marktwert und die Wertentwicklung eines klassischen Fahrzeugs wird dabei nicht erst bei Kauf, Verkauf oder im Schadensfall wichtig, sondern beginnt schon bei der Auswahl einer adäquaten Versicherungshöhe, um Unter- oder Überversicherungen zu vermeiden. Die Ermittlung der historischen Fahrzeugwerte für Ihr Liebhaberstück erfolgt auf Grundlage der umfangreichen Classic Data Fahrzeugdatenbank und mit einer über 30-jährigen Erfahrung des durchführenden Sachverständigenbüros. Die Beurteilung des Gesamtzustands des Fahrzeugs geht dabei mit einer Probefahrt, einer Prüfung der technischen Daten, der Originalität der Baugruppen sowie etwaigen erfolgten Restaurierungen einher.

Neben der Wertermittlung bei klassischen Fahrzeuge können die Sachverständigen auch Gutachten zur Erteilung des H-Kennzeichens nach §23 StVZO erstellen. Bei Fragen zu Wertgutachten steht Ihnen das Sachverständigenbüro Müller & Klein gerne zur Verfügung.

Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit

Oldtimer-Gutachten

Schadengutachten und Wertminderung beim Oldtimer

Es passiert nicht nur bei Alltagsautos sondern, wenn auch erheblich seltener, bei Oldtimern! Es kracht – und von einer Sekunde auf die andere wird aus dem gepflegten Schätzchen ein Fall für den Karosseriebauer. Für den beauftragten Sachverständigen handelt es sich hier um einen sicherlich nicht ganz alltäglichen Auftrag. Erst mal gilt es den möglichen Reparaturweg festzulegen. Zu beachten ist hier von Anfang an die Qualität und die Verfügbarkeit der Ersatzteile sowie, direkt damit verbunden, auch der einzuschlagende Reparaturweg. Im Gegensatz zum Schaden an modernen Fahrzeugen stehen oftmals, wenn überhaupt, nur minderwertige oder passungenaue Nachbauteile zur Verfügung.

Instandsetzung oder Neuersatz

Es gilt abzuwägen, ob nicht die Instandsetzung der z.B. stark deformierten, aber originalen Seitenwand doch besser ist, als der Neuersatz durch ein Nachbauteil. Zu bedenken ist hier auch, dass viele ältere Fahrzeuge noch in Kleinserien, teilweise sogar in Handarbeit, produziert wurden und selbst Originalersatzteile angepasst werden müssen. Auch führen eventuell vorangegangene Reparatur- bzw. Restaurationsmaßnahmen dazu, dass nicht alle Teile gleich kompatibel sind.

Sollten einzelne Teil tatsächlich irreparabel beschädigt und nicht lieferbar sein, bleibt nur der Ersatz durch Gebrauchtteile unter Berücksichtigung eventueller Aufarbeitungskosten oder als letzte und sicherlich auch teuerste Maßnahme, der Nachbau.

Bei leichten Beschädigungen, die nur optischer Natur sind (z.B. Schäden an Motor-/Getriebegehäuseteilen oder Zier- und Verkleidungsteilen), bleibt ersatzweise die Möglichkeit die beschädigten Teile weiter zu verwenden und als Ausgleich eine „technische Wertminderung“ anzusetzen. Diese Möglichkeit ist gar nicht so abwegig. Aus eigener Erfahrung ist bekannt, dass selbst der größte Oldtimerliebhaber einsieht, das es unsinnig ist, ein Motorgehäuse zu erneuern, oder gar nachfertigen zu müssen, wenn dieses nur leicht beschädigt und problemlos weiterzuverwenden ist. Bietet man hier eine technische Wertminderung in Höhe der Hälfte der zu erwartenden Reparaturkosten an, ist jedem geholfen. Die Versicherung spart Geld und der Geschädigte erhält einen Schadenersatz als Ausgleich. In jedem Fall muss aber der Geschädigte dieser Maßnahme zustimmen. Letztlich ist laut Rechtsprechung der Geschädigte möglichst so zu stellen, als wenn der Schaden nicht passiert wäre!

Sollte dann tatsächlich eine Reparatur anstehen, ist die Absprache des Reparaturweges mit der ausführenden Reparaturwerkstatt unter Berücksichtigung der Qualität und Lieferfähigkeit der Ersatzteile sicherlich der beste Weg zur Ermittlung der korrekten Reparaturkosten. Eventuell bietet sich sogar ein reparaturbegleitendes Gutachten an. Sollten in einem solchen Fall der Nachbau einzelner Teile erforderlich werden, ist der Nachweis für die fehlenden anderweitigen Besorgungsmöglichkeiten von erheblicher Bedeutung. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, den zuständigen Versicherer frühzeitig von der geplanten Nachfertigung zu informieren, um diesem die Zeit zu geben, eigene Recherchen anzustellen. So können spätere Diskussionen und Verzögerungen bei der Erstattung der Reparaturkosten vermieden werden.

Bei hohen Schäden gilt es dann natürlich auch den Wiederbeschaffungswert und den Restwert zu ermitteln. Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet die kurzfristige Wiederbeschaffung am Tag des Schadens und ist nicht mit dem Marktwert zu verwechseln. Als Basis kann hier ein eventuell zuvor erstelltes Wertgutachten verwendet werden. Je seltener und spezieller ein solcher Oldtimer ist,  umso schwieriger wird die Wertermittlung. Hilfreich sind hier eigene Marktbeobachtungen und Erfahrungen zur Feststellung des Zustandes, aber auch die Hilfe einer überregionalen Organisation wie z.B. Classic-Data, die sich auf solche Wertermittlungen spezialisiert haben und mit Ihrer Marktbeobachtung den ermittelten Wiederbeschaffungswert stützen.

Besonders wichtig wird dieses, wenn es sich um einen Schaden handelt, der sich der Höhe nach im Bereich des Wiederbeschaffungswertes oder sogar darüber bewegt und eine Reparatur im Rahmen der 130% Grenze erfolgen soll.

Akzeptiert die Versicherung den Wiederbeschaffungswert nicht und hat der Sachverständige die Reparatur freigegeben, haftet er für die Richtigkeit seines Gutachtens. D.h. die Versicherung wird dann nach Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) abrechnen und nicht die entstandenen Reparaturkosten plus einer eventuellen Wertminderung erstatten.

Hier können leicht hohe Summen an Schadenersatzforderungen auf den Sachverständigen zukommen. Wohl dem, der hier, wenn er im Rechtsstreit unterliegt, durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt ist!

Bezüglich des zu ermittelnden Restwertes gilt es zu bedenken, dass es sich hier um einen speziellen Markt handelt. Die sonst übliche und auch von der Rechtsprechung geforderte Beschränkung auf den regionalen Markt ist hier sicherlich nicht ausreichend. Vielmehr sind hier Angebote von speziellen Händlern und/oder Reparaturwerkstätten einzuholen, die sich mit der Vermarktung und/oder Reparatur dieser speziellen Fahrzeuge auskennen. Je spezieller und teurer diese Fahrzeuge sind, umso spezieller ist auch der Markt eventueller Aufkäufer. Im Zweifel sind hier sicherlich Auskünfte von Markenclubs hilfreich, die gerne Auskunft geben.

Ist die Reparatur nun erfolgreich verlaufen, sind eventuelle technische Wertminderungen, die Ausfallzeit und die Reparaturdauer geklärt, bleibt eigentlich nur noch die Frage nach der „merkantilen Wertminderung“.

Ist ein Oldtimer, an dem ein Unfallschaden vollständig und fachgerecht repariert wurde, weniger wert als vorher?

Haben wir es hier mit einem unrestaurierten Originalfahrzeug in einem gutem Allgemeinzustand zu tun, das bis dato unfallfrei war und noch nicht nachlackiert wurde, ist die Frage sicherlich leicht zu beantworten. Dieser unberührte, unwiederbringliche Zustand ist nach erfolgter Reparatur nicht mehr gegeben, das Fahrzeug somit eindeutig im Wert gemindert. Je älter, seltener und wertvoller ein solches Fahrzeug ist, umso höher kann eine solche Wertminderung ausfallen! In der Wertbetrachtung ist heute ein unrestaurierter, hochpreisiger Klassiker mit entsprechender Patina in der Zustandsnote 2, also einem guten Zustand, technisch und optisch einwandfrei mit leichten (!) Gebrauchsspuren, eventuell höher anzusiedeln als ein makelloses, vollrestauriertes Fahrzeug in der Zustandsnote 1. Sind diese Eigenschaften nun nach erfolgter Reparatur nicht mehr gegeben, kann die merkantile Wertminderung eventuell mehr als den Wertunterschied einer ganzen Zustandsnote ausmachen, obwohl der Gesamtzustand des Fahrzeuges durch die Reparatur verbessert wurde! 

Wie sieht die Sache aber nun bei einem Fahrzeug aus, dass im Vorfeld schon einmal komplett restauriert wurde?

Als Beispiel möchte ich hier den Schaden an einem 356er Porsche Coupe anführen. Das Fahrzeug wurde unverschuldet an der linken Seite mit Schwerpunkt des hinteren Bereiches beschädigt. Tür und Seitenteil wurden derart deformiert, dass ein Neuersatz dieser Teile unausweichlich schien.

Da zuvor zeitnah schon ein Wertgutachten in unserem Haus erstellt wurde, gestaltete sich die Wertermittlung relativ einfach, zumal die Schadenhöhe keine Gegenüberstellung des Wiederbeschaffungsaufwandes nötig machte.

Nach Absprache mit der Reparaturwerkstatt, einem Karosseriebaubetrieb der auf diese Fahrzeuge spezialisiert ist und sowohl Reparaturen als auch komplette Restaurationen durchführt, und nach Prüfung der Verfügbarkeit und Passgenauigkeit der benötigten Teile, entschied man sich, trotz der erheblichen Beschädigungen, für den Versuch die stark deformierten Karosserieteile doch instand zu setzen. Gerade die Karosserie der 356er Porsche ist ein Beispiel für die Kleinserienproduktion in Handarbeit. Kein nachgekauftes Teil passt hier genau, alles muss nachgearbeitet und angepasst werden.

Die Reparatur verlief besser als erwartet und wurde unter der Reparaturbegleitung des Sachverständigen durchgeführt. Der ursprüngliche Zustand konnte wiederhergestellt werden. Die Gesamtreparturkosten betrugen 15.062,35 € brutto, der Wiederbeschaffungswert lag bei überschlägig 110.000,-€ in Zustandsnote 2.

Der Porsche befand sich nicht im Originalzustand, sondern wurde schon einmal komplett restauriert, bevor der jetzige Eigentümer den Wagen mit dem Vermerk „keine Vorschäden bekannt“ übernahm.

Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass der Wagen schon einmal komplett restauriert wurde. Dazu mussten sicherlich auch umfangreiche Karosseriearbeiten durchgeführt werden. Es blieb keine Schraube auf der anderen, sämtliche Anbauteile wurden überarbeitet. Das heißt, von einem unberührten Originalzustand im Erstlack kann keine Rede mehr sein. Hat der Porsche nun durch die erfolgte Reparatur, die ja den ursprünglichen Zustand komplett wieder hergestellt hat, keine merkantile Wertminderung erlitten? Eindeutig doch, und zwar erheblich!

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug in grauer Vorzeit bereits einen Unfallschaden erlitten hatte, sondern einzig die Tatsache, dass ein solcher Schaden bisher nicht bekannt war! Der Status „soweit bekannt, ist das Fahrzeug unfallfrei“ ist jetzt nicht mehr gegeben und auch nicht mehr zu erlangen.

Da der Verkäufer, was Vorschäden anbelangt, offenbarungspflichtig ist, wird der vermeintliche Käufer, gerade bei einem solchen Liebhaberfahrzeug, immer dem unfallfreien Fahrzeug den Vorzug geben.

Wie hoch ist nun eine solche merkantile Wertminderung anzusetzen?

Dabei spielen natürlich Art und Umfang der Beschädigungen und der vorgesehene Reparaturweg eine Rolle, wie bei herkömmlichen Fahrzeugen auch. Gerade hier, bei unserem Porsche, waren nun erhebliche Richt-, Instandsetzungs- und Lackierarbeiten notwendig. Neuteile fanden kaum Verwendung. Die bearbeiteten Karosseriebleche verblieben am Fahrzeug.

Unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung des ursprünglichen Fahrzeugwertes erschien eine merkantile Wertminderung in Höhe von 10.000,-€ als angemessen. Ein solcher Abschlag muss schon erheblich sein, um einen eventuellen Käufer doch noch zum Kauf zu bewegen. Nach anfänglichem Zögern wurde diese merkantile Wertminderung dann auch durch die ADAC-Versicherung akzeptiert und ausbezahlt! Also – keine Angst vor hohen Wertminderungen bei Oldtimern – dass sich zur Durchsetzung dieser Ansprüche von vorne herein die Einschaltung eines kompetenten Verkehrsfachanwaltes empfiehlt, versteht sich von selber.

Jedes Fahrzeug ist so verschieden, wie unsere Kunden!

Jedes Fahrzeug hat seine eigenen Eigenschaften und jeder Kunde hat individuelle Anforderungen an sein Fahrzeug. Bei Müller & Klein bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unser erfahrenes Team von Sachverständigen steht Ihnen zur Verfügung, um eine umfassende Beratung und eine professionelle Begutachtung Ihres Fahrzeugs durchzuführen. Egal, ob es sich um eine Fahrzeugbewertung, ein Schadengutachten oder ein Classic-Data Oldtimer-Gutachten handelt, wir sind Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug.

Häufige Fragen

FAQ

Ein Oldtimer-Gutachten ist wichtig, um den Wert des Fahrzeugs zu bestimmen und die Authentizität sowie den Zustand des Oldtimers zu dokumentieren. Es dient als Grundlage für Versicherungen, Verkaufsverhandlungen, Restaurierungsentscheidungen und auch für rechtliche Zwecke.

Ein Oldtimer-Gutachten wird von spezialisierten Sachverständigen oder Gutachtern mit fundiertem Wissen über Oldtimer und deren Bewertung durchgeführt. Diese Experten haben oft eine umfangreiche Erfahrung in der Restaurierung, der Historie und der Marktentwicklung von Oldtimern.

Ein Oldtimer-Gutachten enthält eine ausführliche Beschreibung des Fahrzeugs, einschließlich Identifikationsmerkmalen, technischer Daten und historischer Informationen. Es beinhaltet auch eine Bewertung des Zustands von Karosserie, Lack, Innenausstattung, Motor, Fahrwerk und anderen Komponenten. Darüber hinaus können Informationen zur Originalität, zur Fahrzeuggeschichte und zu eventuellen Restaurierungsarbeiten enthalten sein.

Ein Classic Data Oldtimer-Gutachten ist ein spezifisches Gutachten, das von der Classic Data GmbH erstellt wird, einem renommierten Unternehmen für Fahrzeugbewertungen und Oldtimer-Gutachten. Classic Data ist in Deutschland einer der führenden Anbieter solcher Dienstleistungen.

Das Classic Data Oldtimer-Gutachten umfasst eine umfangreiche Untersuchung des Oldtimer-Fahrzeugs, bei der der Zustand, die Originalität, die Historie und der Wert des Fahrzeugs bewertet werden. Das Gutachten wird von Sachverständigen mit umfassendem Fachwissen und Erfahrung in der Oldtimer-Branche erstellt.

Das Classic Data Gutachten enthält detaillierte Informationen über das Fahrzeug, einschließlich technischer Daten, Ausstattung, Karosseriezustand, Lackierung, Motor, Fahrwerk und Innenraum. Es bewertet auch die Originalität, die Fahrzeuggeschichte und eventuelle Restaurierungsarbeiten. Das Gutachten gibt eine Einschätzung des aktuellen Marktwerts des Oldtimers und kann für verschiedene Zwecke wie Versicherungen, Verkauf, Kauf oder rechtliche Angelegenheiten verwendet werden.

Classic Data Oldtimer-Gutachten werden oft als verlässliche und anerkannte Bewertungsdokumente betrachtet, die auf dem Oldtimer-Markt und in der Oldtimer-Community geschätzt werden.

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